Aufgaben, Rechte & Pflichten der Lehrlinge

Aufgaben und Pflichten per QMS

Aufgaben per QMS:

Der Lehrling…

  • führt die ihm übertragenen Aufgaben als Zeichner durch.
  • erstellt Pläne gemäss Vorgaben.
  • löst die Plankontrolle durch den Zeichner (Lehrmeister/Betreuer) nach Eigenkontrolle aus.
  • führt fallweise unter Aufsicht Baukontrollen durch.
  • hilft bei Vermessungsarbeiten mit.
  • vervielfältigt kopiert, bindet Dokumente und Bericht.
  • heliographiert und plottet Pläne und schneidet sie zu.
  • erledigt Botengänge.
  • meldet Beanstandungen an entsprechender Stelle.
  • hält sich generell an das QMS.
  • erfüllt Anforderungen der Schule.
  • prüft Fortschritt und Umfang der eigenen Lehrlingsausbildung und meldet Abweichungen dem Lehrlingsverantwortlichen
  • absolviert Baustellenpraktiken gemäss Anweisung des Lehrmeisters.

Pflichten per QMS

Der Lehrling…

  • informiert den Lehrmeister über Probleme in der Schule und Ausbildung am Arbeitsplatz.
  • informiert Zeichner/ Ingenieure/ Projektleiter/ Betreuer über wesentliche, auftragsbezogene Ereignisse.

Rechte und Pflichten per Gesetzgebung (OR, BBG, BBV)

Rechte der Lehrlinge

Der Lehrling…

  • hat das Recht auf eine fachgemässe und umfassende Ausbildung.
  • hat das Recht auf den Besuch der Berufsmittelschule.
  • hat das Recht auf Frei- und Stützkurse.
  • hat Mitspracherecht.
  • hat Lohnanspruch während Schulbesuch.
  • hat das Recht auf 5 Wochen Ferien pro Lehrjahr (bis 20. Lebensjahr).

Pflichten der Lehrlinge

Der Lehrling hat die Pflicht…

  • alles zu unternehmen, um die Lernziele zu erreichen.
  • Anordnungen der Berufsbildungsverantwortlichen zu befolgen.
  • die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen.
  • das Geschäftsgeheimnis zu wahren.
  • den Schulunterricht zu besuchen.
  • die überbetrieblichen Kurse zu besuchen.
  • an den Qualifikationsverfahren teilzunehmen.

Aufgaben, Rechte & Pflichten der Betreuer:

Pflichten der Betreuer

Der Betreuer hat die Pflicht…

  • die bestmöglichste Berufsbildung einzusetzen (BBG Art 20 Abs. 1).
  • den Ausbildungsstand der Lehrlinge periodisch zu überprüfen (BBG Art 20 Abs. 1).
  • für seine Aufgabe gemäss BBG qualifiziert zu sein (BBG Art 45 Abs. 1-4).

Rechte der Betreuer

Der Betreuer hat das Recht…

  • über die Tätigkeiten der ihm zugewiesenen Lehrlinge vorgängig informiert zu werden.
  • bei den Tätigkeiten der ihm zugewiesenen Lehrlinge intervenieren zu dürfen.
  • die Arbeitsabgabe an den ihm zugewiesenen Lehrlingen beeinflussen zu können.

Nebenarbeiten

Allgemeine Bestimmungen für Nebenarbeiten

OR 345a

Der Arbeitsgeber darf die lernende Person zu anderen als beruflichen Arbeiten (…) nur so weit einsetzen, als solche Arbeiten mit dem zu erlernenden Beruf in Zusammenhang stehend und die Bildung nicht beeinträchtigt wird.

Detailbeschreibung täglicher Nebenarbeiten

Post holen und bringen

Kurzbeschrieb:    Lehrlinge holen auf dem Arbeitsweg Briefe und Pakete für das Büro beim Schliessfach und/oder Schalter. Auf dem Arbeitsweg abends nehmen Lehrlinge um 17:00 die anfallende, bereitgelegte Post mit zum Briefkasten/Schalter und werfen diese ein, respektive geben Pakete am Schalter ab.

Aufwand: 2x5 Minuten pro Tag (Umweg auf Arbeitsweg gilt als Arbeitszeit ArG Art 13 Abs. 2

Detailbeschreibung Wöchentlicher Nebenarbeiten

Altpapier entsorgen

Kurzbeschrieb: Lehrlinge sammeln am Ende der Woche anfallendes Altpapier ein, entsorgen dieses im Container.

Aufwand: 30 Minuten pro Woche

Detailbeschreibung besonderer Nebenarbeiten

Pläne plotten, schneiden und falten (auf Verlangen)

Kurzbeschrieb: Lehrlinge geben die Pläne im Plotcenter in Auftrag oder plotten sie auf dem Bürointernen plotter aus, schneiden und falten diese.

Aufwand: unterschiedlich

Broschüren-Kopien (auf Verlangen)

Kurzbeschrieb: Lehrlinge kopieren gekennzeichnete Seiten aus Broschüren und heften diese gemäss Anweisung ab.

Aufwand: 60 Minuten pro Monat