Der Unternehmer

Teilunternehmer (=Einzelunternehmer)

  • Bauunternehmer im klassischen Sinn
  • Vielzahl von Unternehmer errichten ein Bauwerk
    • z.B. Zimmermann
    • Rohbauunternehmer
    • Mahler
    • Elektriker, etc.

Subunternehmer

  • Teilunternehmer kann auch als Subunternehmer auftreten (Auftrag nicht direkt vom Bauherr, sondern vom Unternehmer)

Der Bauherr hat mit dem Subunternehmer keinen Vertrag!

Generalunternehmer

  • Grosse Bauwerke
  • Vergabe sämtlicher Arbeiten an Unternehmer = Generalunternehmer
  • haben oft Subunternehmer

Anstatt mehrerer Teilunternehmer hat "man" einen Generalunternehmer.

Totalunternehmer

  • Neben Ausführungsleistungen (bauen) auch sämtliche Projektierungsaufgaben (planen)
  • evtl. auch die Projektfinanzierung