Der Unternehmer
Teilunternehmer (=Einzelunternehmer)
- Bauunternehmer im klassischen Sinn
- Vielzahl von Unternehmer errichten ein Bauwerk
- z.B. Zimmermann
- Rohbauunternehmer
- Mahler
- Elektriker, etc.
Subunternehmer
- Teilunternehmer kann auch als Subunternehmer auftreten (Auftrag nicht direkt vom Bauherr, sondern vom Unternehmer)
Der Bauherr hat mit dem Subunternehmer keinen Vertrag!
Generalunternehmer
- Grosse Bauwerke
- Vergabe sämtlicher Arbeiten an Unternehmer = Generalunternehmer
- haben oft Subunternehmer
Anstatt mehrerer Teilunternehmer hat "man" einen Generalunternehmer.
Totalunternehmer
- Neben Ausführungsleistungen (bauen) auch sämtliche Projektierungsaufgaben (planen)
- evtl. auch die Projektfinanzierung